Bezirksregierung Köln

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Ems Emscher Ijssel Lippe Niers und Schwalm Rheingraben Nord Ruhr Rur Sieg Weser Wupper

Herzlich Willkommen,

auf der Internetseite zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Teileinzugsgebiet Erft

Zur landesweit einheitlichen Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde die Gewässerlandschaft in NRW auf der Grundlage der oberirdischen Einzugsgebiete in 12 Teileinzugsgebiete gegliedert, die zu den vier NRW betreffenden Flussgebieten Rhein, Weser, Ems und Maas gehören.

Das Arbeitsgebiet der Erft gehört zur Flussgebietseinheit Rhein und umfasst die Erft mit ihren Nebenflüssen von der Quelle bis zur Mündung in den Rhein.

Mit der fachlichen Erarbeitung der Bestandsaufnahme in den einzelnen Teileinzugsgebieten hat das MUNLV die Bezirksregierungen beauftragt. Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie ist in diesem Gebiet die Bezirksregierung Köln, Geschäftsstelle Erft.

Ein Meilenstein der bisherigen Umsetzung ist die vorläufige wasserwirtschaftliche Bestandsaufnahme, die als "Ergebnisbericht Erft" dokumentiert ist.

Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Sie über die bislang erfolgten Bearbeitungsschritte, die aktuell anstehenden Arbeiten sowie organisatorische Fragen informieren. Schwerpunkte der aktuellen Arbeiten sind das Monitoring und die Aufstellung der Bewirtschaftungspläne.

 

Termine:


Gebietsforum für das
Teileinzugsgebiet der Erft

Donnerstag, 18. Februar 2010 - 9:30 Uhr
City-Forum
Hochstraße 39
53879 Euskirchen

Tel. 02251 - 740 40

Näheres...




Kernarbeitskreissitzung Erft

Mittwoch, den 24. März 2010 - 10:00 Uhr
Erftverband
Am Erftverband 6
50126 Bergheim

Tel. 02271 - 88 0




Öffentlichkeitsbeteiligung Bewirtschaftungsplan NRW/ Anhörungsdokumente

Der Umsetzungsprozess der EG-Wasserrahmenrichtlinie erfolgt unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit. Jeder Bürgerin und jedem Bürger ist die Chance eingeräumt, an dem Prozess mitzuwirken. Nähere Informationen zu diesem Beteiligungsprozess finden Sie auf der Seite Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Entwurf zum Bewirtschaftungsplan wurde am 22.12.2008 veröffentlicht. Die bereitgestellten Unterlagen sind unter den folgenden Links abgelegt:

Bewirtschaftungsplan
Maßnahmenprogramm
Karten zum Bewirtschaftungsplan und dem Maßnahmenprogram
Planungseinheiten-Steckbriefe TEZG Erft-NRW
Erläuterungsbericht PE ERF 1000
Erläuterungsbericht PE ERF 1100 + 1300
Erläuterungsbericht PE ERF 1200 + 1500
Erläuterungsbericht PE ERF 1400

 

Eine große Zahl öffentlicher und privater Institutionen sowie Bürger und Bürgerinnen haben dabei im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mit kritischen Anmerkungen, Anregungen und Vorschläge wertvolle Beiträge zu diesen Planungen geliefert. Der Bewirtschaftungsplan mit dem  Maßnahmenprogramm  wurde darauf hin überarbeitet und angepasst und tritt nach öffentlicher Anhörung im Einvernehmen mit den betroffenen Landesbehörden und dem für Umweltschutz zuständigen Ausschuss des Landtages in Kürze behördenverbindlich in Kraft. Der Bewirtschaftungsplan ist dann für den Zeitraum von sechs Jahre gültig.